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Mietbedingungen

  • Der Mieter haftet für alle Schäden die auf unsachgemäßes oder fahrlässiges Handeln zurückzuführen sind. Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Abstellung des Fahrzeuges und die nachweisliche Sicherung und Versperrung an geeigneten Abstellplätzen verantwortlich. Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, gehen zu Lasten des Mieters.
  • Der Einsatz der Mietgegenstände auf Downhill-Strecken, in Bike-Parks oder auf Trails ist ausdrücklich verboten! Jegliche Schäden, die auf derartige Einsätze zurückzuführen sind, sind vom Versicherungsschutz, auch bei Inanspruchnahme einer Bikeversicherung, ausgenommen und gehen zu 100% zu Lasten des Mieters!
  • Eventuell anfallende Reparaturen dürfen ausschließlich von autorisierten Servicetechnikern behoben werden.
  • Im Mietpreis ist keine Fahrradversicherung enthalten! Eine Fahrradversicherung kann für 10% zusätzlich vom Verleihpreis abgeschlossen werden.
  • Falls vom Kunden keine Bikeversicherung abgeschlossen wird haftet der Mieter bei Beschädigung des Leihfahrrades mit einer Summe von EUR 300.- pro Schadensfall. Im Diebstahlsfall wird der Gesamtbetrag von EUR 2.500.- fällig.
  • Bei Abschluss einer Bikeversicherung sind vorsätzliche oder grobfahrlässige Beschädigungen ausgenommen.
  • Bei Abschluss einer Bikeversicherung ist das Fahrrad nur in nachweislich abgeschlossenem Zustand und an dafür geeigneten Abstellplätzen versichert. Der Mieter muss alle ihm übergebenen Absperrschlüssel vorweisen können.
  • Eine Haftung des Vermieters auf Sach- und Personenschäden wird ausgeschlossen, soweit sie nicht auf eine grobe Pflichtverletzung des Vermieters zurückzuführen sind. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallskosten. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter weder für Unfälle noch sonstige Ereignisse während der Vermietung haftet und erklärt, umfangreich auf den Betrieb des Fahrrads eingeschult worden zu sein.
  • Der Mieter überzeugt sich vor Antritt der Fahrt von der Betriebssicherheit des Fahrrades und teilt eventuelle Mängel und Schäden unverzüglich mit. Etwaige Beanstandungen sind schriftlich vor Übernahme des Fahrrades im Verleihvertrag zu vermerken. Nachträgliche Reklamationen sind nicht zulässig. Der Mieter hat das Fahrrad sorgsam und im Rahmen der bei derartigen Fahrzeugen üblichen Nutzung zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten um Schäden zu vermeiden.
  • Der Mieter kennt die gültige Straßenverkehrsordnung und erklärt, zur Lenkung des Fahrrades berechtigt und in der körperlichen und geistigen Verfassung zu sein.
  • Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten.
  • Die Miete ist vor Übernahme des Fahrrades im Voraus zu bezahlen.
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